Pegnitztal Ost – geplantes Naturschutzgebiet
Das Pegnitztal Ost – zukünftig Naturschutzgebiet?
Das Pegnitztal Ost ist wunderschön und soll es auch bleiben. Hierin sind sich alle einig. Aber sehr verschiedene Meinungen gibt es, wenn es um die Maßnahmen zum Erhalt geht. Muß Naturschutz sein? Oder reicht Landschaftsschutz? Bisher ist dieses herrliche Naherholungsgebiet ein Landschaftsschutzgebiet. Die Menschen hier haben berechtigte Wünsche, denn sie sind seit Jahrzehnten die Nutzer dieses wunderschönen Naherholungsgebietes. Sie wollen es so behalten, ohne Einschränkungen. Das ist verständlich. Einem Naturschutzgebiet stehen sie skeptisch gegenüber, befürchten starke Einschränkungen ihres Freizeitgenusses.
Wir haben unter den knapp 1 000 Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt. 12% Beteiligung zeigt, daß nicht jedes Mitglied diese Angelegenheit als äußerst wichtig ansieht. Aber das Ergebnis zeigt auch, daß ein guter Kompromiß angestrebt wird: Alle sollen sich hier wohlfühlen dürfen: Mensch, Tier und Natur.
Das Ergebnis wurde von uns an den Umweltreferenten Dr. P. Pluschke geschickt mit der dringenden Bitte, die Wünsche der Bürger bei den Planungen zu berücksichtigen. Hier die wichtigsten Punkte/Wünsche:
1. Der Mensch darf nicht verdrängt werden. Er braucht das Naherholungsgebiet.
2. Es muß genug Platz für alle Nutzer sein. Die asphaltierten Wege dürfen nicht ausreichen, sondern Pfade müssen freigegeben werden.
3. Die Kinder müssen klettern und entdecken dürfen.
4. Die Hunde brauchen bei ganzjährigem Leinenzwang artgerechte Auslaufzonen.
– Sollten diese Wünsche ausreichend in die Planungen einbezogen werden, spricht sich der Bürgerverein für die Ausweisung als Naturschutzgebiet aus. Wir haben also eine Bedingung gestellt.
Antwort des Umweltreferenten: „Herzlichen Dank für diese außerordentlich hilfreichen Darlegungen. Wir arbeiten daran, den Einwendungen gerecht zu werden … Schritt für Schritt werden wir uns voran bewegen.“
2016 haben wir weitere Gespräche geführt und unser Ziel erreicht: Unsere Anliegen wurden berücksichtig. Die zuständige Regierung von Mittelfranken wird nach Beschluss des Nürnberger Stadtrates im Februar 2017 das Unterschutzstellungsverfahren einleiten.